Mieten-Explosion wegen Grundsteuerreform – Immobilieneigentümern droht 30-fache Grundsteuer-Erhöhung

Mieten-Explosion wegen Grundsteuerreform

Neue Formel: Immobilieneigentümern droht 30-fache Grundsteuer-Erhöhung:

Der Eigentümerverband Haus & Grund warnt vor erheblichen Belastungen für Hausbesitzer und Mieter durch die geplante Grundsteuerreform und fordert die Bundesregierung auf, die Reform zu stoppen.

Wie FOCUS berichtet, hat der Verband für 500 Immobilien in verschiedenen Städten die Grundsteuer nach der neuen Formel berechnet und eine Erhöhung um durchschnittlich das 30-fache ermittelt. In Einzelfällen müssten Eigentümer sogar eine Erhöhung um das 50-fache des jetzigen Betrags hinnehmen.

Der Präsident von Haus & Grund, Kai Warnecke, forderte angesichts der Berechnungen gegenüber FOCUS, die neue Bundesregierung müsse „die Pläne der Länder stoppen. Der Staat darf die Kosten des Wohnens nicht weiter in die Höhe treiben.“

„Grundsteuer aus dem Betriebskostenkatalog streichen“

Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, verlangte gegenüber FOCUS, die Grundsteuer müsse „als reine Bodensteuer und nicht länger als Gebäudesteuer ausgestaltet werden. Hierdurch werden Mehrfamilienhäuser tendenziell entlastet und unbebaute beziehungsweise ungenutzte Grundstücke deutlich höher belastet.“

Er forderte außerdem, die Grundsteuer aus dem Betriebskostenkatalog zu streichen, damit sie „nicht länger auf Mieter umlegbar“ sei.

 

Grundsteuer für Kommunen wichtige Einnahmequelle

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden und bildet nach der Gewerbesteuer die aufkommensstärkste Steuer der Kommunen. Mit den Grundsteuereinnahmen werden in den Gemeinden wichtige Investitionen in zahlreiche Bereiche des öffentlichen Lebens wie Schulen oder die Infrastruktur finanziert.

Ursprung der Debatte um die Grundsteuer sind die Bemessungen der Verkehrswerte: In den alten Bundesländern werden diese am Jahr 1964 und bei den neuen Bundesländern am Jahr 1935 festgesetzt. Der Bundesfinanzhof erklärte diese Bewertung als veraltet und verfassungswidrig.

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